Inzwischen dürften alle Steuerpflichtigen aufgrund ihrer abgegebenen Steuererklärung einen neuen Messbetragsbescheid vom Finanzamt Vechta erhalten haben. Dieser Messbetrag ist Grundlage für die ab Januar 2025 zu zahlenden Grundsteuer. Durch die neuen Regelungen kann der neue Messbetrag erheblich vom bisherigen Messbetrag abweichen. Bitte prüfen Sie die bei der Berechnung berücksichtigten Wohn-, Nutz- und Grundstücksflächen auf ihre Richtigkeit. Sollten Fehler festgestellt werden, ist es ratsam noch in diesem Jahr einen Antrag auf Änderung des Messbetrages beim Finanzamt Vechta zu stellen.
Den Korrekturbogen zur Grundsteuererklärung für das Finanzamt Vechta finden Sie HIER.
Die Grundsteuer wird nach dem Stichtagsprinzip stets nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Änderungsanträge, die erst im Jahr 2025 gestellt werden, werden somit voraussichtlich erst zum 01.01.2026 berücksichtigt und der bisher festgesetzte Messbetrag bleibt für das Jahr 2025 bestehen.
Die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer steht erst fest, nachdem die Hebesätze für die Grundsteuer ab 2025 festgesetzt sind. Dieser Hebesatz wird dann auf den Grundsteuermessbetrag angewandt. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt voraussichtlich in der Dezember-Sitzung des Rates der Gemeinde Steinfeld.
Nützliche Links zur Grundsteuerreform in Niedersachsen:
Für weiterführende Informationen zur Grundsteuerreform und Unterstützung bei der Prüfung Ihres Bescheids finden Sie hier hilfreiche Links:
Grundsteuerreform Niedersachsen – Informationen des Finanzministeriums