Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis muss im Rathaus des Wohnorts bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellt werden.
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Eintragung in das Wählerverzeichnis - Europawahl am 09. Juni 2024
Eintragung in das Wählerverzeichnis - Europawahl am 09. Juni 2024
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Meldung vom 04.03.2024
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